1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Erbringung der Leistungen von Kulturfabrik e.V. / medienWERK Eschwege gegenüber dem Auftraggeber. Sie gelten für sämtliche Verträge mit Auftraggebern, sofern es sich um Privatpersonen, Unternehmer, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Sektorenauftraggeber oder andere öffentliche Auftraggeber handelt.
1.2 medienWERK Eschwege erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es sei denn, medienWERK Eschwege stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der schriftlichen Zustimmung von medienWERK Eschwege.
2.1 Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Dies kann schriftlich, telefonisch, per Videochat oder mündlich erfolgen. Auf Wunsch erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung.
2.2 Bei fernmündlich (insbesondere telefonisch oder per Videochat) abgeschlossenen Verträgen stimmt der Auftraggeber einer Aufzeichnung zu. Diese dient ausschließlich Dokumentations- und Beweiszwecken.
2.3 medienWERK Eschwege ist befugt, Leistungen Dritter einzubeziehen.
3.1 Die Vergütung wird mit der Aufwandsentschädigung unmittelbar fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Zahlungen können in Raten und nach Vereinbarung, in Ausnahmefällen, erfolgen.
3.2 Witterungsbedingte Verschiebungen sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus entstehende Mehrkosten sind zusätzlich zu zahlen. Gleiches gilt für zusätzliche Drehtage, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von medienWERK Eschwege zurückzuführen sind. Ersatz für Reisekosten oder Verdienstausfall kann nicht geltend gemacht werden.
3.3 Reisekosten, Castingkosten oder Kosten der Motivsuche, die in der Kalkulation enthalten sind, werden bei Auftragserteilung vollständig vergütet.
3.4 Unabhängig anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Drittleistungen, werden separat berechnet.
3.5 Mitgeteilte Preise sind verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sind. Alle Preise verstehen sich in EUR. Das medienWERK ist, nach § 4 Nr. 21a) bb des Umsatzsteuergesetzes, von der Umsatzsteuer befreit.
3.6 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.7 Bei Zahlungsverzug kann medienWERK Eschwege seine Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aussetzen.
3.8 Erfolgt die Vergütung nicht rechtzeitig, kann medienWERK Eschwege Verzugszinsen, Schadensersatz sowie Rücktritt vom Vertrag verlangen.
3.9 Kosten gemäß fixer Auftragsbestätigung („fixe Kosten“) sind vollständig zu zahlen. Eine pauschale Ersparnis wird wie folgt berücksichtigt: a) Stornierung nach fixer Bestätigung, jedoch vor Terminvereinbarung: 1.250 € Pauschale b) Stornierung bis 11 Wochen vor Drehtermin: 65 % der fixen Kosten c) Stornierung bis 5 Wochen vor Drehtermin: 85 % der fixen Kosten d) Stornierung bis 1 Woche vor Drehtermin: 95 % der fixen Kosten e) Stornierung unter 1 Woche: 100 % der fixen Kosten
4.1 Zeitpunkt der Übergabe wird vor Produktionsbeginn abgestimmt und schriftlich (Angebot/ Schriftverkehr/Timingdokument) festgehalten. Roh- und offene Projektdaten sind nicht Bestandteil des Angebots.
4.2 Verzögerungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
4.3 Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht, verlängern die Übergabefrist entsprechend.
4.4 Abnahme kann bei unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden. Bei Streit über die Erheblichkeit ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger einzuschalten. Der Auftraggeber ist vorleistungspflichtig.
4.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
4.6 Verweigert der Auftraggeber grundlos die Abnahme, tritt Annahmeverzug ein.
4.7 Durch zuvor gezeigte Referenzen und konzeptionelle Festlegungen wird der Stil von medienWERK Eschwege vermittelt. Abnahmeverweigerung aufgrund des Stils ist ausgeschlossen.
4.8 Zusätzlicher Aufwand führt zur Vergütungsanpassung. Beispiele u.a.: • zusätzliche Videos • spätere Änderungswünsche an abgeschlossenen Schritten • verzögerte Bereitstellung von Material/Informationen
5.1 Erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers (z.B. Bereitstellung von Informationen) ist Pflicht.
5.2 Bei Pflichtverletzung kann eine Frist zur Nachholung gesetzt werden.
5.3 Erfolgt keine Nachholung, kann medienWERK Eschwege den Vertrag aufheben; Zahlungsansprüche bleiben bestehen. Qualitätsminderungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen nicht zu Nachbesserung/Revision.
5.4 Inhaltliche Verantwortung sämtlicher Aussagen und Darstellungen trägt allein der Auftraggeber. medienWERK Eschwege übernimmt technische/redaktionelle Umsetzung, ohne fachliche Verantwortung. Haftung für inhaltliche Fehler liegt beim Auftraggeber.
6.1 Es gelten gesetzliche Gewährleistungsrechte.
6.2 Der Auftraggeber hat zunächst Nachbesserung zu verlangen.
6.3 Änderungswünsche während/nach Abschluss der Produktion sind kostenpflichtig und nicht vom Gewährleistungsrecht umfasst.
6.4 Nach Abnahme sind Änderungen nur bei groben, von medienWERK Eschwege verursachten Fehlern kostenfrei.
6.5 Ohne anderweitige Vereinbarung sind zwei Korrekturschleifen enthalten; weitere Korrekturen werden pauschal mit 500 € berechnet (ausgenommen wesentliche Mängel).
7.1 Aufrechnung/Zurückbehaltung nur bei unbestrittener, rechtskräftiger oder unmittelbar zusammenhängender Gegenforderung.
7.2 Abtretungen bedürfen der Zustimmung von medienWERK Eschwege.
8.1 Haftung besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Bei Aufnahmen in Räumlichkeiten des Auftraggebers stellt dieser medienWERK Eschwege von Betriebsstörungsfolgen frei (ausgenommen Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit).
8.3 Für einfache Fahrlässigkeit wird nur gehaftet bei a) Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit b) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf vorhersehbare vertragstypische Schäden
8.4 Für Datenverlust wird nicht gehaftet, wenn keine ordnungsgemäße Datensicherung erfolgt ist.
8.5 Haftung beschränkt sich auf typischen Wiederherstellungsaufwand.
8.6 Risiko für äußere Umstände (Wetter, Requisiten, Modelle, etc.) trägt der Auftraggeber.
9.1 Auftraggeberdaten werden zu eigenen Zwecken gespeichert.
9.2 Personenbezogene Daten werden nur mit Einwilligung erhoben/weitergegeben.
9.3 Internetübertragung kann Sicherheitslücken aufweisen; der Auftraggeber stellt medienWERK Eschwege insoweit frei, außer bei ausschließlich von medienWERK Eschwege verursachten Verstößen.
10.1 medienWERK Eschwege erwirbt erforderliche Rechte zur Vertragserfüllung.
10.2 Werden Aufnahmen im Bereich des Auftraggebers oder mit dessen Personen/Wünschen erstellt, erwirbt der Auftraggeber die erforderlichen Rechte selbst.
10.3 Urheberrechte verbleiben bei medienWERK Eschwege.
10.4 Nutzungsrechte werden nur für den eigenen Gebrauch eingeräumt; übertragen werden einfache Nutzungsrechte. GEMA- und verwandte Rechte werden nicht übertragen.
10.5 Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Weiterverwertung ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
10.6 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über. Erweiterte Rechte bedürfen gesonderter, kostenpflichtiger Erwerbung.
10.7 medienWERK Eschwege kann Urhebernennung verlangen; Verstöße begründen Schadensersatz.
10.8 medienWERK Eschwege darf Werke zu eigenen Werbezwecken nutzen.
10.9 Originaldateien verbleiben bei medienWERK Eschwege. Herausgabe von Rohmaterial erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung und Nutzung nur nach Zustimmung.
10.10 Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
11.1 Überlässt der Auftraggeber Material, garantiert er Rechtefreiheit bzw. Genehmigungen.
11.2 Auftraggeber stellt medienWERK Eschwege bei Verstößen frei.
12.1 Gerichtsstand ist Eschwege.
12.2 Es gilt deutsches Recht.
AGB Stand: 08.07.2024
